Im Tennis gilt für die Zeit des voraussichtlich 20-tägigen Lockdowns:
Tennis darf nur mit Personen aus dem gleichen Haushalt, mit dem/der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden LebenspartnerIn, mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister), mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen und nur auf Outdoor-Plätzen betrieben werden. Spitzensport ist davon ausgenommen.
Verbot des Betretens von Indoor-Sportstätten
Ausnahmen:
Für die Ausübung von Spitzensport – entsprechend den Erfahrungen der vorangegangenen Lockdowns können hier alle im Spitzensport aktiven Spielerinnen und Spieler, auch in den Nachwuchsklassen, ihr Training indoor wie outdoor aufrechterhalten. Somit ist es dem ÖTV es in zahlreichen Gesprächen mit dem Sportministerium gelungen, eine Ausnahmeregelung für den Spitzensport zu erwirken: „Ausgenommen vom Verbot des Abs. 1 sind Betretungen von Sportstätten durch Spitzensportler gemäß § 3 Z 6 BSFG 2017, auch aus dem Bereich des Behindertensportes, oder Sportler, die ihre sportliche Tätigkeit beruflich ausüben und daraus Einkünfte erzielen oder bereits an internationalen Wettkämpfen gemäß § 3 Z 5 BSFG 2017 teilgenommen haben, deren Betreuer und Trainer sowie Vertreter der Medien. Die Sportler haben zu Betreuern und Trainern sowie Vertretern der Medien einen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.“
Für Trainerstunden von Einzelpersonen, die outdoor angeboten werden. Trainings/Kurse/Zusammenkünfte sind nur erlaubt, wenn maximal zwei Haushalte zusammenkommen, wobei auf einer Seite nur eine Person aus einem Haushalt beteiligt sein darf (z.B. Einzeltraining mit einer/m Trainer:in).
Allgemein:
Es gilt wieder 2m Abstand zu haushaltsfremden Personen.
In geschlossenen Räumen ist eine FFP2-Maske zu tragen.
Die Kantine muss geschlossen bleiben..
(Quelle: ÖTV Homepage)
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