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WAC Covid 19 Verordnungen ab 19.5.

By Markus Rühl | In Allgemein | on Mai 18, 2021

Öffnungen ab 19.05.2021

  • Betreten der Anlage ausschließlich mit 3G-Nachweis (getestet, genesen oder geimpft).

Der Nachweis ist im Sekretariat zu erbringen. Außerhalb der Öffnungszeiten kann der Nachweis auch beim Restaurantbetreiber erbracht werden.

  • Indoor FFP2-Maskenpflicht, außer bei Sportausübung, am Restauranttisch und in Feuchträumen.
  • Mindestabstand von 2 Metern gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist einzuhalten.
  • Tennisbetrieb im herkömmlichen Sinn Indoor und Outdoor möglich.
  • Fitnesscenter und Garderobe (jeweils 1 Person pro 20m²) sowie Pool geöffnet.
  • Hockeybetrieb (im Spitzensport) wie gehabt.
  • Restaurantbesuch unter Einhaltung der Bestimmungen für Gastgewerbe möglich.
  • Platzreservierungssystem bleibt vorerst bis zur Klärung der Notwendigkeit eines contact tracing im Hobbybereich bestehen.
  • Die bisherige Registrierungspflicht (SMS) bleibt für den Indoor Bereich (Fitness und Halle) aufrecht.

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