Öffnungen ab 19.05.2021
- Betreten der Anlage ausschließlich mit 3G-Nachweis (getestet, genesen oder geimpft).
Der Nachweis ist im Sekretariat zu erbringen. Außerhalb der Öffnungszeiten kann der Nachweis auch beim Restaurantbetreiber erbracht werden.
- Indoor FFP2-Maskenpflicht, außer bei Sportausübung, am Restauranttisch und in Feuchträumen.
- Mindestabstand von 2 Metern gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist einzuhalten.
- Tennisbetrieb im herkömmlichen Sinn Indoor und Outdoor möglich.
- Fitnesscenter und Garderobe (jeweils 1 Person pro 20m²) sowie Pool geöffnet.
- Hockeybetrieb (im Spitzensport) wie gehabt.
- Restaurantbesuch unter Einhaltung der Bestimmungen für Gastgewerbe möglich.
- Platzreservierungssystem bleibt vorerst bis zur Klärung der Notwendigkeit eines contact tracing im Hobbybereich bestehen.
- Die bisherige Registrierungspflicht (SMS) bleibt für den Indoor Bereich (Fitness und Halle) aufrecht.
No Comments to "WAC Covid 19 Verordnungen ab 19.5."